Außerunterrichtliche Veranstaltungen – überflüssig oder Teil des Kerngeschäfts?
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Produktinformationen "Außerunterrichtliche Veranstaltungen – überflüssig oder Teil des Kerngeschäfts?"
Nach der erfolgreichen Klage eines Kollegen vor dem Bundesverfassungsgericht auf Erstattung von Reisekosten für eine Klassenfahrt wurde letztrichterlich entschieden, dass das Land die Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen zu tragen hat und dass Verzichte auf Reisekosten, die bei solchen Veranstaltungen anfallen, unwirksam sind. Die erste Reaktion des baden-württembergischen Kultusministeriums auf dieses Urteil war, darauf hinzuweisen, dass die Schulleitungen außerunterrichtliche Veranstaltungen nur im Rahmen der genehmigten Mittel bewilligen dürften. Erfreulicherweise wurden diese mittlerweile nahezu verdoppelt.
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Autor: Johannes Baumann
Erscheinungstermin: 21.01.2019
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